Kurzzeit-
unterbringung

Kurzzeitunterbringung | Eine Auszeit vom Alltag

Vorübergehend können wir im Haus am See Ahrensberg auch Menschen mit einer oder mehreren körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufnehmen, die sonst zu Hause von ihren Angehörigen versorgt und betreut werden. Wenn es dort einmal wegen Krankheit oder Urlaub zu einem Ausfall in der Pflege kommt, bieten wir den Angehörigen eine Entlastung an. In Ahrensberg werden die Kurzzeitbewohner in die Wohngruppen integriert und erhalten auf diese Weise auch einen Einblick in das Leben in einer WG.

Wohnen

Voraussetzungen
Wer kann aufgenommen werden?

Mit unserem Angebot der Kurzzeitunterbringung wollen wir Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung ansprechen, die nicht allein wohnen und sich nicht allein versorgen können, deren Betreuung jedoch vorübergehend ausfällt. Wenn Angehörige zum Beispiel wegen einer Krankheit oder aus terminlichen Gründen oder weil sie einfach einmal eine Auszeit benötigen, die Versorgung zu Hause nicht übernehmen können, springen wir ein und bieten für einen befristeten Zeitraum eine Aufnahme in unserem Haus am See an. Wir sind jedoch keine Pflegeeinrichtung.

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Unser Angebot
Ein Teil der WG-Familie werden

Wir unterstützen jeden Bewohner – ganz gleich ob langfristig oder nur für eine kurze Zeit – in seinen Möglichkeiten und helfen ihr oder ihm dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Darüber hinaus ist jeder Bewohner ein Teil unserer Wohngruppen-Gemeinschaft. Auch Kurzzeitbewohner gehören für die Zeit ihres Aufenthaltes mit zu unserer Gemeinschaft. Sie bekommen ein eigenes Zimmer, können aber an allen gemeinsamen Aktivitäten gerne teilnehmen. Das Ahrensberg-Team betreut jeden Bewohner. Wer externe Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst wünscht oder benötigt, erhält diese Hilfe weiterhin.

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Die Finanzierung

Wer übernimmt die Kosten?

Die Finanzierung einer Kurzzeitunterbringung aus Mitteln der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) nach SGB XII ist nachrangig. Dies bedeutet, dass zunächst der Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGBXI) oder der Krankenversicherung (SGB V) geltend gemacht werden muss.

Der Anspruch auf Kurzzeitunterbringung ist auf 28 Tage je Kalenderjahr beschränkt.

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Unser Team
Der Partner an Ihrer Seite

Teilhabe und Mitbestimmung sind für das Leben bei uns im Haus am See Ahrensberg ganz wichtig. Wer bei den alltäglichen Belangen jedoch Begleitung und Unterstützung benötigt, dem steht unser gut ausgebildetes Team jederzeit zur Seite und unterstützt, wo es gewünscht wird. Insgesamt 12 Mitarbeiter betreuen und begleiten die vier Wohngruppen im Haus am See Ahrensberg. Dazu kommen zwei technische Mitarbeiter.

Kontakt

Haus am See Ahrensberg
Weinbergstraße 24
17255 Ahrensberg

Steffen Dittrich
Fon: 039832 20287
Mail: wohnen@ida-freunde.de

IDA & Freunde e.V.
Haus am See Ahrensberg

Weinbergstraße 24
17255 Ahrensberg

Tel.: 039832 20287
Mail: wohnen@ida-freunde.de